Neues Regelheft der dena tritt in Kraft. Kurse von ecolearn erfüllen Anforderungen.
Seit dem 16.06.2026 gilt das neue Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste. Demnach können Energieberatende ihren Listeneintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes zukünftig nur noch mit Fortbildungen verlängern lassen, die einen Fortbildungscode von der Deutschen Energieagentur (dena) erhalten haben. Dieser bescheinigt, dass die zuerkannten Unterrichtseinheiten (UE) mit den Inhalten des Fortbildungskatalogs für Energieberatende konform sind.
Ecolearn ist dabei einer der ersten Bildungsanbieter, der Fortbildungscodes für E-Learning-Kurse erhalten hat – und das bereits vor über 10 Jahren. Seither prüft die dena jedes Jahr aufs Neue die Eintragung der Online-Kurse von ecolearn in den Fortbildungskalender, mit positivem Ergebnis. Jeder Kurs aus der Reihe ecolearn basic hat einen individuellen Fortbildungscode und wird mit 6 UE von der dena anerkannt. Die UE können zur Verlängerung des Listeneintrages in den folgenden Kategorien eingereicht werden:
- Wohngebäude
- Nichtwohngebäude
- Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)
Quelle: Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste, gültig ab 16.06.2026, Ziffern 4.3.2, 5.1.1
Weiterführende Links: ecolearn basic – Kursangebot für Energieberatende mit bis zu 36 UE



